Härtefallfonds

Härtefallfonds Phase 2
Der Härtefallfonds soll eine rasche Erste-Hilfe-Maßnahme mit einem bereits erhöhten Volumen von EUR 2 Mrd. Er wurde von der Bundesregierung für die akute finanzielle Notlage in der Corona-Krise eingerichtet und unterstütz all jene Selbständigen bei der Bestreitung ihrer Lebenserhaltungskosten, die jetzt keine bzw. stark verminderte Umsätze haben. Es handelt sich dabei um einen einmaligen Zuschuss - er muss nicht zurückgezahlt werden.
Die Details zu den Voraussetzungen für die Förderung sowie die Unterlagen für die Beantragung der Förderung finden Sie unter:
www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html

Härtefallfonds Phase 2 für die Land- und Forstwirtschaft
Ab Donnerstag, den 16.04.2020, können auf Land- und Forstwirte auf weitere Unterstützung (Phase 2) aus dem Härtefallfonds zugreifen. Detailreiche Informationen zur Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkaufsausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, sowie die Antragsstellung finden Sie unter:
www.ama.at


Update 17.01.2021

Aufgrund der Verlängerung des Lockdowns, wurde angekündigt, dass eine Beantragung des Härtefallfonds Phase 2 bis Juni möglich sein wird. Richtlinien wurden dazu noch keine veröffentlicht. Diese entnehmen Sie bitte immer aktuell den oben angeführten Links.


Update 16.04.2021

Der Härtefallfonds wurde nun um 3 Betrachtungszeiträume, sprich bis zum 15.06.2021 verlängert. Die generelle Antragsfrist läuft am 31.07.2021 aus.

Zusätzlich zum Comeback-Bonus wird ab 01. Juni ein Zusatzbonus in der Höhe von 100 Euro für jeden geförderten Betrachtungszeitraum ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt automatisch, es ist keine separate Beantragung notwendig.

Des weiteren wurde auch die Anspruchsberechtigung für Neugründungen erweitert.

Analog dazu wurde auch der Härtefallfond für die Land- und Forstwirtschaft verlängert.

Die Richtlinien entnehmen Sie bitte den oben angeführten Links.


Härtefallfonds Phase 3 (Stand 29.07.2021)

Der Härtefallfonds der Bundesregierung geht in die Verlängerung. Ab dem 02. August bis einschließlich 31. Oktober 2021 können Förderungen für bis zu drei Betrachtungszeiträume (Juli bis September) beantragt werden. 

Die Mindesthöhe der Förderung wurde pro Betrachtungszeitraum auf 600,00 € herabgesetzt.

Eine Antragstellung kann weiter über die Homepage der WKO erfolgen, jedoch ist dafür nun eine persönliche Handysignatur erforderlich.

Details, sowie die Möglichkeit der Antragstellung finden Sie hier: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds.html

Härtefallfonds Phase 4 (Stand 24.11.2021)

Der Härtefall-Fonds wird für die Zeiträume  November 2021 bis März 2022 reaktiviert. 

Die Mindesthöhe der Förderung wird sich wie gehabt auf 600,00 € pro Betrachtungszeitraum belaufen. 

Eine Anspruchsberechtigung ist gegeben, wenn ein Umsatzeinbruch von mindestens 40% vorliegt, bzw. wenn die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt werden können.

Die Antragstellung wird nach wie vor über die Homepage der WKO abgewickelt.

Die Details entnehme Sie bitte der Homepage der WKO, sobald diese veröffentlicht sind.

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