COVID-19 Investitionsprämie

Mit der COVID-19 Investitionsprämie soll ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen geschaffen werden. Die Investitionsprämie wird 7% von bestimmten Neuinvestitionen betragen, bei Neuinvestitionen in den Bereichen Digitalisierung, Gesundheit und Life-Science 14%. Als Förderungswerber kommen bestehende und neugegründete Unternehmen aller Branchen und aller Größen in Betracht.

Das Förderprogramm "COVID-19 Investitionsprämie" soll mit 01. September 2020 starten. Die Anträge müssen bis zum 28. Februar 2021 beim AWS gestellt werden.

Die Ausgestaltung der Förderrichtlinie bleibt abzuwarten.

UPDATE 12.08.2020

Die Richtlinien für die Investitionsprämie wurden veröffentlicht. Details entnehmen Sie bitte hier:  https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Richtlinie/aws_Investitionspraemie_RL.pdf 

UPDATE 08.02.2021

Aktuell sind folgende Erleichterungen durch den Bund in Vorbereitung:

- Verlängerung der Frist für die erste Maßnahme, die den Beginn der Investition kennzeichnet, von derzeit spätestens 28. Februar 2021 auf den 31. Mai 2021.

- Verlängerung des Investitionsdurchführungszeitraums, der den Abschluss der Investition kennzeichnet, von derzeit spätestens 28. Februar 2022 auf den 28. Februar 2023 (bei Anträgen mit einem Investitionsvolumen bis zu 20 Mio €) - bei Anträgen mit einem Investitonsvolumen über 20 Mio € verlängert sich auf den 28. Februar 2025.

- Verlängerung der Abrechnungsfrist von drei bis sechs Monaten.

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