Kurzarbeit

Corona Kurzarbeit kompakt

Auch hier gab es gegenüber den ersten Entwürfen zahlreiche signifikante Änderungen, welche wir her für Sie im Überblick zusammengefasst haben. Corona Kurzarbeit - was ist nun zu tun?

Die Kurzarbeit kann bereits mit dem AMS über ein Berechnungstool abgerechnet werden. Gerne übernehmen wir für Sie die Abrechnung oder stehen Ihnen in diesem Zusammenhang beratend zur Seite.

Welche konkreten Schritte sind nun notwendig:
1. eAMS Konto einrichten - richten Sie für Ihr Unternehmen ein eAMS Konto ein, die dazu nötigen Formulare finden Sie auf der AMS Homepage. Übermitteln Sie die Unterlagen inklusive Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises per Post oder Mail an ihr zuständiges AMS. Die Zugangsdaten erhalten Sie per Post.
2. Arbeitszeitaufzeichnungen - um die Beihilfe zur Kurzarbeit vom AMS zu bekommen, ist es unerlässlich, für alle von der Kurzarbeit betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vollständige Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen.
3. Abrechnung mit dem AMS - hier bestehen aktuell 2 Möglichkeiten. Ein Berechnungstool und ein Excel Sheet.

Seit 01.06.2020 gibt es neue Sozialpartnervereinbarungen, welche für die Erstanträge und Verlängerungsanträge gelten.

Einen genauen Überblick sowie die aktuellen FAQ finden Sie unter: www.wko.at/service/aenderungen-corona-kurzarbeit-ab-1-6-2020.html

Für den 3. Lockdown wurde eine Verlängerung der Kurzarbeit ab 01. Oktober 2020 für weitere 6 Monate beschlossen.

Aufgrund der Verlängerung des 3. Lockdown wurde am 17.01.2021 angekündigt, dass die Kurzarbeit mit 31.03.2021 nicht endet, sondern eine Verlängerung möglich sein wird.

Details und Richtlinien sind abzuwarten.


Update 25.11.2021

Die Corona-Kurzarbeit Phase 5 gilt grundsätzlich ab 01.07.2021 bis 30.06.2022 für Kurzarbeitsprojekte von höchstens jeweils 6 Monaten. Aufgrund des neuerlichen Lockdowns leben die Ausnahmeregelungen wieder auf. 

Dementsprechend ist eine Antragstellung für alle Unternehmen, die Kurzarbeit während des Lockdowns beginnen, 14 Tage rückwirkend ab Beginn der Kurzarbeit möglich.

Die Frist endet mit Ablauf des 14. Tages nach Beginn der Kurzarbeit, spätestens mit Ablauf des 15.12.2021.

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