Corona Kurzarbeit kompakt
Auch hier gab es gegenüber den ersten Entwürfen zahlreiche signifikante Änderungen, welche wir her für Sie im Überblick zusammengefasst haben. Corona Kurzarbeit - was ist nun zu tun?
Die Kurzarbeit kann bereits mit dem AMS über ein Berechnungstool abgerechnet werden. Gerne übernehmen wir für Sie die Abrechnung oder stehen Ihnen in diesem Zusammenhang beratend zur Seite.
Welche konkreten Schritte sind nun notwendig:
1. eAMS Konto einrichten - richten Sie für Ihr Unternehmen ein eAMS Konto ein, die dazu nötigen Formulare finden Sie auf der AMS Homepage. Übermitteln Sie die Unterlagen inklusive Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises per Post oder Mail an ihr zuständiges AMS. Die Zugangsdaten erhalten Sie per Post.
2. Arbeitszeitaufzeichnungen - um die Beihilfe zur Kurzarbeit vom AMS zu bekommen, ist es unerlässlich, für alle von der Kurzarbeit betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vollständige Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen.
3. Abrechnung mit dem AMS - hier bestehen aktuell 2 Möglichkeiten. Ein Berechnungstool und ein Excel Sheet.
Seit 01.06.2020 gibt es neue Sozialpartnervereinbarungen, welche für die Erstanträge und Verlängerungsanträge gelten.
Einen genauen Überblick sowie die aktuellen FAQ finden Sie unter: www.wko.at/service/aenderungen-corona-kurzarbeit-ab-1-6-2020.html
Für den 3. Lockdown wurde eine Verlängerung der Kurzarbeit ab 01. Oktober 2020 für weitere 6 Monate beschlossen.
Aufgrund der Verlängerung des 3. Lockdown wurde am 17.01.2021 angekündigt, dass die Kurzarbeit mit 31.03.2021 nicht endet, sondern eine Verlängerung möglich sein wird.
Details und Richtlinien sind abzuwarten.